ClientDrop

Auftragsverarbeitung (AVV)

TODO – rechtlich prüfen lassen. Hier entsteht der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den ClientDrop den nutzenden Unternehmen anbietet. Aktuell nur eine Übersicht der geplanten Inhalte – noch kein abschließender Vertrag.

Gegenstand

Nutzt ein Unternehmen ClientDrop, um personenbezogene Daten seiner eigenen Kundinnen und Kunden einzusammeln, verarbeitet der Betreiber von ClientDrop diese Daten im Auftrag. Dafür ist ein AV-Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderlich.

Geplante Bestandteile

  • Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung; Art der Daten; Kategorien betroffener Personen
  • Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Unterauftragnehmer und Genehmigungsverfahren
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldepflichten
  • Löschung / Rückgabe der Daten nach Vertragsende; Nachweis- und Kontrollrechte

Eingesetzte Unterauftragnehmer (Stand aktueller Code)

  • Vercel Inc. – Hosting und Auslieferung
  • Supabase Inc. – Datenbank, Anmeldung, Datei-Speicher
  • Stripe – Zahlungsabwicklung (nur Abrechnungsdaten, keine Projekt-/Uploaddaten)

Verarbeitungsregionen: [Region der Supabase-Instanz und der Vercel-Bereitstellung eintragen].

Status

Interne Vorarbeiten und offene Punkte: Datenschutzerklärung sowie die Datei docs/avv-todo.md im Projekt.

Vor kommerziellem Einsatz prüfen

Der finale AV-Vertrag und die begleitenden TOM müssen fachkundig erstellt und geprüft werden, bevor Geschäftskunden ClientDrop produktiv einsetzen.